Weitbereichsfunkanlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.2
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Nutzinformationen (Daten und /oder Sprache) zwischen Teilnehmern in geschlossenen Nutzergruppen und den verkehrstechnischen Zentralanlagen mittels eines digitalen Verfahrens auf zugewiesenen Grenzwelle-Funkkanälen
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der Weitbereichsfunk geht über den landnahen Revierfunk hinaus. Nutzergruppen sind derzeit : Seeschiffe des öffentlichen Dienstes für die Kommunikation im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge und weit entfernte verkehrstechnische Anlagen, z.B. entfernte visuelle Schifffahrtszeichen, hier auch für die maritime Verkehrssicherung. Hierzu gehört nicht die Kommunikation über Satellit.