Wehr
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
2.1.12
Definition
Festes oder mit beweglichen Verschlüssen versehenes Absperr-bauwerk überwiegend als Teil einer Staustufe zur Hebung des Wasserstandes und meist auch zur Regelung des Abflusses (vgl. DIN 4048-1). Zu Wehrarten und Wehrbestandteilen s. DIN 4048-1.