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Wehr

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

2.1.12

Definition

Festes oder mit beweglichen Verschlüssen versehenes Absperr-bauwerk überwiegend als Teil einer Staustufe zur Hebung des Wasserstandes und meist auch zur Regelung des Abflusses (vgl. DIN 4048-1). Zu Wehrarten und Wehrbestandteilen s. DIN 4048-1.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung