Wasserstandsanzeiger
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.1.17
Definition
Schifffahrtsanzeiger, durch den der jeweilige Wasserstand, der an einem bestimmten Ort herrscht, und bei Bedarf die Tendenz seiner Änderung angezeigt wird.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Wasserstandsanzeiger können einerseits Anlagenzubehör einer Pegelanlage sein, andererseits können Pegel Anlagenzubehör einer Wasserstandsanzeigeranlage sein; der Hauptzweck entscheidet.