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Wasserstandsanzeiger

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.1.17

Definition

Schifffahrtsanzeiger, durch den der jeweilige Wasserstand, der an einem bestimmten Ort herrscht, und bei Bedarf die Tendenz seiner Änderung angezeigt wird.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Wasserstandsanzeiger können einerseits Anlagenzubehör einer Pegelanlage sein, andererseits können Pegel Anlagenzubehör einer Wasserstandsanzeigeranlage sein; der Hauptzweck entscheidet.