Wasserfahrzeug
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
8.3.1
Definition
Fahrzeug - mit oder ohne Antrieb – zur Fortbewegung im Wasser, das aus einem oder mehreren schwimmfähigen Körpern besteht; Sammelbegriff für Schiffe und schwimmende Geräte.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu gehören nicht schwimmende Anlagen und Schwimmkörper wie Flöße (s. BinSchStrO, SeeSchStrO).