Verkehrstechnische Zentralanlagen
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.5.1
Definition
Sammelbegriff für die verkehrstechnischen Anlagen, die Informationen über verkehrsbezogene Objekte oder an Wasserfahrzeuge für bestimmte Bereiche der Seeschifffahrtsstraßen und des übrigen Meeres weiterverarbeiten, weiterleiten oder zur Verfügung stellen.