Unterwasserbuhne
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.4.7
Definition
Seeseitiger, unter Tnw liegender Teil einer verlängerten Strand- oder Strombuhne zum Verbauen einer Rinne oder zur Sicherung eines Unterwasserhanges (vgl. Lüders).
1.4.7
Seeseitiger, unter Tnw liegender Teil einer verlängerten Strand- oder Strombuhne zum Verbauen einer Rinne oder zur Sicherung eines Unterwasserhanges (vgl. Lüders).