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Unterwasserbuhne

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

1.4.7

Definition

Seeseitiger, unter Tnw liegender Teil einer verlängerten Strand- oder Strombuhne zum Verbauen einer Rinne oder zur Sicherung eines Unterwasserhanges (vgl. Lüders).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung