Umschlagstelle
Aus VV-WSV 1102
nicht: Ablage, Güterlände, Ladestelle, Lände, Lösch-stelle, Lösch- und Ladestelle, Verladestelle
Begriffsnummer
3.3.1
Definition
Außerhalb eines Hafens zum Be- und/oder Entladen von Wasserfahrzeugen bestimmter Uferbereich einer Wasserstraße, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können (vgl. DIN 4054).