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Umschlagstelle

Aus VV-WSV 1102

nicht: Ablage, Güterlände, Ladestelle, Lände, Lösch-stelle, Lösch- und Ladestelle, Verladestelle

Begriffsnummer

3.3.1

Definition

Außerhalb eines Hafens zum Be- und/oder Entladen von Wasserfahrzeugen bestimmter Uferbereich einer Wasserstraße, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung