Aktionen

Streckenbefeuerungs­anlage

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.1.11

Definition

Anlage zur kontinuierlichen Bezeichnung der Uferlinien einer Wasserstraße mit Leuchtfeuern (Uferfeuern).

Beispiele

Beispiele: Nord-Ostsee-Kanal, Weser.

Zusätzliche Erläuterung