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Strandmauer

Aus VV-WSV 1102

nicht: Strandschutzmauer

Begriffsnummer

1.4.9

Definition

Steiles, massives Bauwerk zur Sicherung von Geländesprüngen, i.d.R. zum Schutz der Dünen gegen Wellen bei Sturmflut (vgl. Lüders).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung