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Strandbuhne

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

1.4.5

Definition

Quer zur Küstenlinie (Deich-, Dünen- oder Klifffuß) angeordnete Seebuhne zur Verhinderung des Sandabtreibens vom Strand durch Beeinflussung der Wellen und Brandungsströmungen (vgl. DIN 4047-2, Lüders).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Strandbuhne erstreckt sich an der Tideküste etwa bis zur MTnw-Linie.