Staustufe
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
2.1.3
Definition
Anlagenkomplex an einer Fallstufe eines staugeregelten Flussabschnittes, der im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt (vgl. DIN 4048-1, 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Zu einer Staustufe können als Absperrbauwerke einzeln oder kombiniert gehören: Wehranlage ggf. ergänzt durch einen Staudamm, Wasserkraftanlage, Schiffsschleusenanlage einschließlich Schleusenvorhäfen und Bootsanlage. Abweichend von DIN 4048-1 gehört i.S. des ObKat und der DIN 4054 die Stauhaltung nicht zur Staustufe.