Sohlenschwelle
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.2.9
Definition
Querwerk in der Gewässersohle, das bündig mit ihr liegt, also nicht über diese hinausragt (vgl. DIN 4047-5, 4054).
1.2.9
Querwerk in der Gewässersohle, das bündig mit ihr liegt, also nicht über diese hinausragt (vgl. DIN 4047-5, 4054).