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Sicherheitstor

Aus VV-WSV 1102

nicht: Sperrtor, Wassertor

Begriffsnummer

2.3.3

Definition

Bauwerk zum Abschließen von Strecken eines Schiff­fahrtskanals, um bei Schäden das Auslaufen einer ge­samten Kanalhaltung zu verhindern und das Überfluten des umliegenden Geländes zu mindern (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Beide Torarten können auch der Trockenlegung einer Kanalstrecke dienen bei Havarien, Schäden oder Inspektionen. Dem gleichen Zweck dient ein Kanalnotverschluss, gebildet durch eingesetzte Balken an baulich vorbereiteten Uferstellen.