Sicherheitstor
Aus VV-WSV 1102
nicht: Sperrtor, Wassertor
Begriffsnummer
2.3.3
Definition
Bauwerk zum Abschließen von Strecken eines Schifffahrtskanals, um bei Schäden das Auslaufen einer gesamten Kanalhaltung zu verhindern und das Überfluten des umliegenden Geländes zu mindern (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Beide Torarten können auch der Trockenlegung einer Kanalstrecke dienen bei Havarien, Schäden oder Inspektionen. Dem gleichen Zweck dient ein Kanalnotverschluss, gebildet durch eingesetzte Balken an baulich vorbereiteten Uferstellen.