Schwimmstange
Aus VV-WSV 1102
auch: Bober nicht: Schwimmerstange
Begriffsnummer
4.2.4
Definition
Verankerter schwimmfähiger Körper als Schifffahrtszeichen in Form einer Stange oder eines langen Zylinders i.d.R. mit zusätzlicher Kennung durch Farbe (vgl. DIN 4054)