Schwimmende Anlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.2.5
Definition
Ganz oder teilweise aus schwimmfähigen Körpern bestehende Anlage, die in der Regel nicht zur Fortbewegung im Wasser bestimmt und deshalb ortsgebunden ist (vgl. BinSchStrO, SeeSchStrO).
Beispiele
Beispiele: Landebrücke, Bootshaus, schwimmendes Schifffahrtszeichen, schwimmende Badeanstalt, schwimmende Gaststätte, Schwimmdock.
Zusätzliche Erläuterung
Schifffahrtspolizeilich gelten schwimmende Anlagen im Falle der Überführung als Wasserfahrzeuge.