Schleusenkanal
Aus VV-WSV 1102
nicht: Schleusengraben, Seitenkanal
Begriffsnummer
0.5.9
Definition
Strecke eines staugeregelten Flusses (0.3.11) i.d.R. als Durchstich (0.5.3), die als Zufahrt zur Schiffsschleusenanlage (3.1.1) vom Fluss abzweigt (vgl. DIN 4054)
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der obere und untere Schleusenkanal bildet ganz oder teilweise den oberen/unteren Schleusenvorhafen als Teil der Schiffsschleusenanlage. Ein Schleusenkanal kann zugleich Kraftwerkskanal sein (z. B. Schleusenkanal Gerlachshausen des Mains, Schleusen- und Kraftwerkskanal Wieblingen des Neckars). Beim Bau eines neuen Schleusenkanals wird der bisherige, wenn er für den Verkehr erhalten bleibt, zum alten Schleusenkanal; wird die Schleuse außer Betrieb genommen, wird der bisherige zum ehemaligen Schleusenkanal.