Aktionen

Schlepper

Aus VV-WSV 1102

nicht : Schleppboot, Schleppschiff

Begriffsnummer

8.3.14

Definition

Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit Einrichtungen zur Fortbewegung anderer Wasserfahrzeuge, von Schwimmkörpern (s. BinSchStrO, SeeSchStrO) oder schwimmenden Anlagen durch Schleppen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung