Schlepper
Aus VV-WSV 1102
nicht : Schleppboot, Schleppschiff
Begriffsnummer
8.3.14
Definition
Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit Einrichtungen zur Fortbewegung anderer Wasserfahrzeuge, von Schwimmkörpern (s. BinSchStrO, SeeSchStrO) oder schwimmenden Anlagen durch Schleppen.