Schiffsschleuse
Aus VV-WSV 1102
auch: Schleuse nicht: Kammerschleuse
Begriffsnummer
3.1.1
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Wasserfahrzeuge gehoben/gesenkt werden (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Schiffsschleusenanlage kann aus einer oder mehreren Schiffsschleusen nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffsschleusenanlage gehören i.S. des ObKat auch die Schleusenvorhäfen. Schiffsschleusenanlagen gibt es als Bestandteil von Anlagenkomplexen wie Staustufen, Kanalstufen, Sperrwerksanlagenkomplexen oder Hafenanlagenkomplexen, aber auch für sich an der Fallstufe eines Schifffahrtskanals. Zu Schleusenarten, Schleusenbestandteilen, Schleusenvorhäfen, Schleusenausrüstung s. DIN 4054.