Schiffshebewerk
Aus VV-WSV 1102
auch: Hebewerk
Begriffsnummer
3.1.2
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören i. S. des ObKat auch die Hebewerksvorhäfen.