Schifffahrtszeichen
Aus VV-WSV 1102
auch: Schifffahrtszeichen-anlage, im Seebereich auch: Seezeichen
Begriffsnummer
4.0.7
Definition
Verkehrstechnische Anlage als visuelles Zeichen mit oder ohne Einrichtungen zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und/oder Funksignalen oder Anlage zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und/oder Funksignalen (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Da auditive Einrichtungen i.S: des ObKat nur unselbständige Objekte sind, kommen sie nur im Teil IV vor (Blatt 13, 14, 23. Hiervon zu unterscheiden sind die Zeichen, die der Tag- oder Nachtbezeichnung von Wasserfahrzeugen dienen oder die von einem Wasserfahrzeug aus gegeben werden (s. BinSchStrO, SeeSchStrO).