Schiffchen
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.2.2
Definition
Verankerte schiffsförmige schwimmende Anlage als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Schiffchen als Leuchtfeuerträger = Leuchtschiffchen.