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Revierfunkanlage

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.3.13

Definition

Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Seeschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung