Revierfunkanlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.13
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Seeschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band.