Aktionen

Radarreflektor

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.3.11

Definition

Zusatzeinrichtung an festen oder schwimmenden Objekten, die Radarwellen in die Richtung optimal reflektiert, aus der sie einfallen (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Visuelle Schifffahrtszeichen können so gestaltet sein, dass sie selbst gute Radarziele sind, ebenso entsprechend ausgebildete Toppzeichen.