Radarreflektor
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.11
Definition
Zusatzeinrichtung an festen oder schwimmenden Objekten, die Radarwellen in die Richtung optimal reflektiert, aus der sie einfallen (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Visuelle Schifffahrtszeichen können so gestaltet sein, dass sie selbst gute Radarziele sind, ebenso entsprechend ausgebildete Toppzeichen.