Aktionen

Radarantwortbake

Aus VV-WSV 1102

auch: Racon = Radar Beacon

Begriffsnummer

4.3.10

Definition

Zusatzeinrichtung eines visuellen Schifffahrtszeichens als ortsgebundene Funkempfangs- und -sendeanlage, die, durch empfangene Radarwellen angeregt, automatisch andere Radarwellen mit Kennung aussendet und damit auf dem Radarbildschirm eines Wasserfahrzeuges den Standort des Schifffahrtszeichens kennzeichnet (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung