Radarantwortbake
Aus VV-WSV 1102
auch: Racon = Radar Beacon
Begriffsnummer
4.3.10
Definition
Zusatzeinrichtung eines visuellen Schifffahrtszeichens als ortsgebundene Funkempfangs- und -sendeanlage, die, durch empfangene Radarwellen angeregt, automatisch andere Radarwellen mit Kennung aussendet und damit auf dem Radarbildschirm eines Wasserfahrzeuges den Standort des Schifffahrtszeichens kennzeichnet (vgl. DIN 4054).