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Parallelwerk

Aus VV-WSV 1102

nicht: Längswerk, Leitwerk

Begriffsnummer

1.2.3

Definition

Längswerk zur seitlichen Begrenzung des hydraulisch wirksamen Abflussquerschnitts (vgl. DIN 4054) oder über oder unter dem Wasserspiegel liegend zum Schutz des Ufers vor Sandabtrag.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Zum Parallelwerk gehören auch die quer zur Fließrichtung liegenden Stützbauwerke. Der durch ein Parallelwerk über dem Wasserspiegel abgetrennte Teil des Flussbetts bildet ein Altwasser (nicht: Buhnenfeld). Regelungsbauwerke, Seitenarme, Altwasser.png