Nebengebäude
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.10
Definition
Gebäude, das i.d.R. der Unterbringung von Sachen oder Tieren dient und einem Hauptgebäude zugeordnet ist.
Beispiele
Beispiele: Garagen, Geräteschuppen, Kleintierställe.
7.1.10
Gebäude, das i.d.R. der Unterbringung von Sachen oder Tieren dient und einem Hauptgebäude zugeordnet ist.
Beispiele: Garagen, Geräteschuppen, Kleintierställe.