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Nautische Informationsfunkanlage

Aus VV-WSV 1102

nicht: Schleusenfunkanlage

Begriffsnummer

4.3.14

Definition

Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung