Nautische Informationsfunkanlage
Aus VV-WSV 1102
nicht: Schleusenfunkanlage
Begriffsnummer
4.3.14
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band