Motorboot
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
8.3.12
Definition
Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit einer Verdrängung < 15 m3 und einer fest installierten Maschinenleistung > 22 kW, das von der Bauart her keinem überwiegenden Verwendungszweck zugeordnet werden kann.
Beispiele
Beispiel : Aufsichtsboot eines Außenbezirks.
Zusätzliche Erläuterung
Motorboote können auch Objektteil eines anderen Wasserfahrzeugs (Teil IV, Bl. 22: .270) oder einer Anlage (Teil IV, Bl. 27: .942) sein, z.B. als Rettungsboot.