Liegestelle
Aus VV-WSV 1102
nicht: Hinterstellplatz, Liegeplatz, Übernachtungsstelle, Wartestelle
Begriffsnummer
3.2.3
Definition
Außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Liegestelle besteht i.d.R. aus mehreren Liegeplätzen. Schleusenkanäle/Schleusenvorhäfen erfüllen vielfach eine Schutzfunktion gegen Hochwasser. Sie können dann als „hochwassergeschützte Liegestellen“ ausgewiesen werden.