Liegeplatz
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
3.2.4
Definition
Nach den Regelabmessungen eines Schiffes oder Schiffsverbandes bemessener Teil einer Liegestelle, einer Reede oder eines Hafens (vgl. DIN 4054).
3.2.4
Nach den Regelabmessungen eines Schiffes oder Schiffsverbandes bemessener Teil einer Liegestelle, einer Reede oder eines Hafens (vgl. DIN 4054).