Liegehafen
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
3.2.10
Definition
Hafen, zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu zählen auch Bootshäfen, Motorboothäfen, Sportboothäfen.
3.2.10
Hafen, zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen.
Hierzu zählen auch Bootshäfen, Motorboothäfen, Sportboothäfen.