Lichtsignalanlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.1.8
Definition
Schifffahrtszeichen mit einem Signallicht oder mehreren Signallichtern gleicher oder unterschiedlicher Kennung, i.d.R zur Verkehrsregelung.
4.1.8
Schifffahrtszeichen mit einem Signallicht oder mehreren Signallichtern gleicher oder unterschiedlicher Kennung, i.d.R zur Verkehrsregelung.