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Leuchtfeueranlage

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.1.9

Definition

Feste Anlage, die ein Leuchtfeuer bei Nacht - unter bestimmten Bedingungen auch am Tag - trägt und die im allgemeinen bei Tag als Körperzeichen dient (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Richtfeuerlinie ist ein Anlagensystem, in dem Oberfeueranlage und Unterfeueranlage zusammenwirken. Träger eines Leuchtfeuers kann sein: ein Leuchtturm, eine Leuchtbake oder ein Leuchtpfahl (s. DIN 4054).