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Leuchtfeuer

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.0.11

Definition

Feuer, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Leuchtfeuer haben je nach ihrem Zweck eine Benennung wie: Leitfeuer, Orientierungsfeuer, Quermarkenfeuer, Richtfeuer, Seefeuer, Torfeuer, Uferfeuer.