Leuchtfeuer
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.0.11
Definition
Feuer, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Leuchtfeuer haben je nach ihrem Zweck eine Benennung wie: Leitfeuer, Orientierungsfeuer, Quermarkenfeuer, Richtfeuer, Seefeuer, Torfeuer, Uferfeuer.