Leuchte
Aus VV-WSV 1102
auch: Laterne
Begriffsnummer
4.0.13
Definition
Gerät zur Verteilung (z. B. Optik), Filterung (z. B. Farbfilter) oder Umformung des Lichtes einer Lampe einschließlich der zur Befestigung, zum Schutz und zum Betrieb der Lampe notwendigen Bestandteile (vgl. DIN 5039).
Beispiele
Beispiele : Leuchtfeuerlaterne eines Leuchtturms, Seelaterne einer Leuchttonne.
Zusätzliche Erläuterung
Leuchten für Zeichen/Signale dienen der unmittelbaren Wirkung auf das Auge, Leuchten für Beleuchtungszwecke dienen durch Aufhellung des Umfeldes der mittelbaren Wirkung auf das Auge.