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Leuchte

Aus VV-WSV 1102

auch: Laterne

Begriffsnummer

4.0.13

Definition

Gerät zur Verteilung (z. B. Optik), Filterung (z. B. Farbfilter) oder Umformung des Lichtes einer Lampe einschließlich der zur Befestigung, zum Schutz und zum Betrieb der Lampe notwendigen Bestandteile (vgl. DIN 5039).

Beispiele

Beispiele : Leuchtfeuerlaterne eines Leuchtturms, Seelaterne einer Leuchttonne.

Zusätzliche Erläuterung

Leuchten für Zeichen/Signale dienen der unmittelbaren Wirkung auf das Auge, Leuchten für Beleuchtungszwecke dienen durch Aufhellung des Umfeldes der mittelbaren Wirkung auf das Auge.