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Lebendbau

Aus VV-WSV 1102

nicht: Lebendverbau

Begriffsnummer

1.1.14

Definition

Ingenieurbiologische Maßnahme zur Ufersicherung mit wuchsfähigen Pflanzen oder Pflanzenteilen als Baustoff (vgl. DIN 4047-5).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung