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Landradaranlage

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.3.9

Definition

Ortsgebundene Funkanlage zur Ortung von festen und schwimmenden Objekten als passive Ziele in einem begrenzten Abschnitt einer Seeschifffahrtsstraße mittels Radarechobildern (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung