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Klappprahm

Aus VV-WSV 1102

auch : Klappschute

Begriffsnummer

8.3.18

Definition

Prahm zur Aufnahme von Baggergut mit seitlich durch Lufttanks begrenztem Laderaum, der durch Öffnen von Bodenklappen oder Auseinanderklappen beider Schiffshälften entleert werden kann (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung