Klappprahm
Aus VV-WSV 1102
auch : Klappschute
Begriffsnummer
8.3.18
Definition
Prahm zur Aufnahme von Baggergut mit seitlich durch Lufttanks begrenztem Laderaum, der durch Öffnen von Bodenklappen oder Auseinanderklappen beider Schiffshälften entleert werden kann (vgl. DIN 4054).