Aktionen

Kennung

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.0.8

Definition

Das ein Schifffahrtszeichen kennzeichnende Merkmal, z. B.: Form, Farbe, Anordnung, Symbol, Aufschrift; Anzahl, Anordnung, Folge und Dauer (zeitlicher Verlauf) und Farbe von Lichterscheinungen; Folge, Dauer und Frequenz von Schallwellen oder elektromagnetische Wellen im nichtsichbaren Bereich (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bei Leuchtfeuern wird unter „Kennung“ vorwiegend der zeitliche Verlauf der Lichterscheinungen verstanden.