Kanaldamm
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.1.7
Definition
Erdbauwerk als Träger eines Schifffahrtskanals oder Schleusenkanals, dessen Sohle ganz oder teilweise höher als das Gelände liegt (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Kanalseitendämme sind in diesem Fall Bestandteile des Kanaldammes.