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Kanaldamm

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

1.1.7

Definition

Erdbauwerk als Träger eines Schifffahrtskanals oder Schleusenkanals, dessen Sohle ganz oder teilweise höher als das Gelände liegt (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Kanalseitendämme sind in diesem Fall Bestandteile des Kanaldammes.