Kanalbrücke
Aus VV-WSV 1102
nicht: Kanalüberführung
Begriffsnummer
1.1.15
Definition
Brückenbauwerk zum Überführen eines Schifffahrtskanals oder Schleusenkanals über andere Gewässer, Verkehrswege oder Geländeeinschnitte (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Tragkonstruktion kann auch ein U-Rahmen sein. Im Unterschied zur Unterführung und zum Durchlass bildet bei der Kanalbrücke die Tragkonstruktion selbst das Gewässerbett.