Küstenmeer
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.3.8
Definition
Teil des Küstengewässers zwischen der Basislinie, d.i. in der Nordsee die Linie der niedrigsten astronomischen Gezeit (Lowest Astronomical Tide - LAT), in der Ostsee die Linie des Mittleren Niedrigwasserstandes (MNW) entlang der Festlandküste - bei einer vorgelagerten Inselkette entlang den Inselküsten und der Verbindungslinie zwischen festgelegten Punkten zur Begradigung zwischen den Inseln und vor Buchtenküsten - einerseits und der Hoheitsgrenze als der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres andererseits (vgl. WHG, WaStrG, SRÜ).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Zum Küstenmeer der Nordsee gehört auch die außerhalb der Hoheitsgrenze nördlich der Insel Langeoog bestehende Tiefwasserreede.