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Küstengewässer

Aus VV-WSV 1102

völkerrechtlich auch: Hoheitsgewässer

Begriffsnummer

0.3.6

Definition

Gewässer zwischen der Uferlinie an der Festlandküste oder der seewärtigen Begrenzung der Binnengewässer einerseits und der Hoheitsgrenze, bis zu 12 Seemeilen von der Basislinie des Küstemeeres entfernt, andererseits (vgl. DIN 4049-3, 4054, WHG, SRÜ).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Die Definition in der WRRL weicht hiervon ab. Küstengebiet s. DIN 4049-3, 4054.