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Hohe See

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

0.3.9

Definition

Die Teile des Meeres, die nicht zum Küstengewässer oder zur ausschließlichen Wirtschaftszone gehören (vgl. SRÜ).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

An das Küstengewässer schließt sich die ausschließliche Wirtschaftszone an, die mit dem deutschen Festlandsockel identisch ist.