Geregelter Fluss
Aus VV-WSV 1102
nicht: regulierter Fluss
Begriffsnummer
0.3.10
Definition
Wasserlauf mit überwiegend natürlichem Gewässerbett, dessen Wasserstands- und Strömungsverhältnisse durch Regelungsbauwerke und/oder Durchstiche und/oder Baggerungen verändert sind (vgl. DIN 4047-5, 4054).