Gebäude
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.2
Definition
Selbständig benutzbarer, überdachter Hochbau, der von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (vgl. BWB, Landesbauordnungen).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bei Doppelwohnhäusern oder Reihenhäusern zählt jede Wohneinheit als ein Gebäude, dagegen kann ein Gebäude mehrere selbständige Wohnungen enthalten (z.B. Mehrfamilienhaus). Innenschutzräume sind Bestandteil eines Gebäudes.