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Gebäude

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

7.1.2

Definition

Selbständig benutzbarer, überdachter Hochbau, der von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (vgl. BWB, Landesbauordnungen).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bei Doppelwohnhäusern oder Reihenhäusern zählt jede Wohneinheit als ein Gebäude, dagegen kann ein Gebäude mehrere selbständige Wohnungen enthalten (z.B. Mehrfamilienhaus). Innenschutzräume sind Bestandteil eines Gebäudes.