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Flussstrecke

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

0.5.1

Definition

Strecke eines Flusses mit natürlichem oder künstlichem Gewässerbett oder Strecke eines Schifffahrtskanals mit natürlichem Gewässerbett.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Ausbuchtungen/seeartige Erweiterungen im Zuge einer Flussstrecke und Seen im Zuge einer Flussstrecke oder im Anschluss daran zählen zu dieser. „Gemünd“ ist die Einmündung einer Flussstrecke in einen See.