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Flussseitendamm

Aus VV-WSV 1102

auch: Stauhaltungsdamm nicht: Rückstaudamm

Begriffsnummer

1.1.5

Definition

Erdbauwerk als seitliche Begrenzung eines staugeregelten Flusses und der Mündungsstrecken von Nebenflüssen im Staubereich des Hauptflusses (vgl. DIN 4048-1, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Der Seitendamm im Oberwasser von Staustufen ist nicht zu verwechseln mit Flussdeichen.
Längsschnitt eines staugeregelten Flusses.png Querschnitt eines Gewässerbetts.png