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Flussdeich

Aus VV-WSV 1102

auch: Deichnicht: Hochwasserdamm

Begriffsnummer

1.3.4

Definition

Damm aus Erdbaustoffen an einem Fluss mit überwiegend hy-drostatischer Belastung zum Schutz gegen Hochwasser und im Tidegebiet auch gegen Sturmfluten (vgl. DIN 4047-2).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung