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Feuerschiff

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.2.6

Definition

Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers (vgl. DIN 4054)

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.