Feuerschiff
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.2.6
Definition
Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers (vgl. DIN 4054)
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.